Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter/NRW (red). Für viele Einreisende und Zurückkehrende aus dem Ausland galt bisher die Verpflichtung, sich nach ihrer Einreise nach Nordrhein-Westfalen 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Die bisher geltende Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW wurde jedoch durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit sind Ein- und Rückreisende derzeit nicht mehr generell verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben oder weiterhin dort zu verbleiben.

Wer jedoch Krankheitssymptome, wie Husten, Schnupfen oder Fieber, bemerkt, sollte unbedingt zu Hause bleiben und zügig mit der Hausarztpraxis telefonisch Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Im Telefonat mit der Hausarztpraxis ist auf den Auslandsaufenthalt hinzuweisen.

Falls Ein- oder Rückreisende jedoch selbst nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert oder Kontaktperson einer infizierten Person sind, gilt weiterhin die von der zuständigen Stadtverwaltung angeordnete Quarantäneverpflichtung.

Weitere Informationen des Landes NRW zum neuartigen Coronavirus sind zu finden unter: www.land.nrw/corona.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255