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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). „Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es sehr wichtig, dass sich Sommerurlauber nicht nur an die Abstandsregeln halten, sondern auch die landesweit gültigen Reiseregelungen beachten“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Ronald Woltering. Dabei gehe es nicht allein um das persönliche Risiko der Reisenden, selbst an Covid19 zu erkranken, sondern auch um den Schutz von Mitmenschen, für die eine Infektion ernsthafte gesundheitliche Folgen haben könne.

Aktuell gibt es keine nachgewiesene Infektion mit dem neuartigen Coronavirus im Kreis Höxter. „Die Infektionszahlen spiegeln allerdings nur eine Momentaufnahme wider, die mit vorsichtigem Optimismus zu betrachten ist. Das Virus ist noch nicht besiegt“, betont Dr. Woltering.

„Wir alle können mit unserem Verhalten dazu beitragen, dass die Infektionszahlen möglichst niedrig bleiben. Dafür müssen wir weiterhin Abstand halten, die Hygieneregeln umsetzen und die Vorgaben des Landes zur Corona-Eindämmung beachten“, rät der Gesundheitsamtsleiter.

Coronaeinreiseverordnung

Für Einreisende und Rückreisende aus dem Ausland hat das Land NRW eine neue Coronaeinreiseverordnung erlassen, die bis zum 11. August 2020 gültig sein wird. Demnach sind Reisende, die aus einem Risikogebiet zurückkommen, grundsätzlich verpflichtet, sich sofort nach ihrer Rückkehr beim Gesundheitsamt zu melden.

„Auch müssen sie sich sofort nach der Einreise in Quarantäne begeben“, erklärt der Leiter des Krisenstabs des Kreises Höxter, Matthias Kämpfer. Während der Quarantänezeit dürfen sie den Aufenthaltsort nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen. Davon ausgenommen sind nur Personen, die in demselben Haushalt leben. „Wer gegen die Verpflichtungen der Coronaeinreiseverordnung verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen“, macht Kämpfer deutlich.  

Ausnahmen von der Quarantänepflicht

Von der Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen, wenn triftige Gründe vorliegen. Wer zum Beispiel nur auf der Durchreise ist, muss nicht in Quarantäne. Ebenfalls nicht in Quarantäne müssen Rückkehrer aus Risikogebieten, die einen laborbestätigten Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Corona SARS-COV-2-Virus vorliegen.

Weitere Ausnahmen sind in der Verordnung näher geregelt.

Das Gesundheitsamt des Kreises Höxter kann darüber hinaus in begründeten Fällen weitere Befreiungen von der Quarantäneverpflichtung oder dem Besuchsverbot zulassen.

Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat viele Länder der Erde als Risikogebiete eingestuft. Dazu gehören derzeit auch beliebte Urlaubsziele wie die Türkei, Ägypten, die Dominikanische Republik oder Amerika.

Die Liste der Risikogebiete wird ständig aktualisiert. Wer eine Reise plant, sollte sich deshalb auf der Internetseite des RKI informieren, ob das Land aktuell als Risikogebiet eingestuft ist. Mehr Informationen auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Beim Gesundheitsamt melden

Wer seine Rückreise aus einem Risikogebiet beim Gesundheitsamt melden möchte oder Fragen hierzu hat, wendet sich per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder ruft an unter den Telefonnummern: 05271/965-2127, -2128, -2130 und -2133.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Höxter zu finden: www.kreis-hoexter.de

Die vollständige Coronaeinreiseverordnung des Landes und aktuelle Informationen zur Ein- und Rückreise aus dem Ausland hat das Land NRW im Internet veröffentlicht unter: www.land.nrw/corona

 

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