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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
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NRW (red). Mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung hat der Bund einheitliche Mindeststandards für alle Bundesländer festgelegt. Die Verordnung regelt unter anderem Fragen zur Quarantäne, häuslichen Isolierung, zu Testnachweisen und auch zum Impf- bzw. Genesenen-Status. Was aktuell zu beachten ist, steht in der Test- und Quarantäneverordnung für Nordrhein-Westfalen. 

Die Omikron-Variante des Coronavirus hat sich auch in Deutschland durchgesetzt und ist flächendeckend dominierend. Ein Beleg hierfür: Die Infektionszahlen sind drastisch angestiegen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder Anpassungen der Quarantäne- und Isolationsregelungen beschlossen, die auch Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen haben. Die Landesregierung hat diese Regeln in der Test- und Quarantäneverordnung konsequent umgesetzt.

Grundsätzlich gilt:

Isolierung: Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, müssen sich in häusliche Isolierung begeben. Sie müssen sich also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können.

Quarantäne: Auch Personen, die Kontakt zu infizierten oder möglicherweise infizierten Personen hatten, sollen sich im Regelfall in häusliche Quarantäne begeben. Es gibt allerdings Ausnahmen, beispielsweise für „geboosterte" Menschen.

Hinweise zur Isolierung und Quarantäne bei Schulkindern

Was mache ich, wenn mein Kind positiv getestet wurde? Was muss ich beachten, wenn mein Kind Kontakt mit einer infizierten Person hatte? Welche Regeln zur Isolierung und Quaratäne gelten für Kinder? Diese und weitere Fragen beantwortet die Handreichung zu den Isolations- und Quarantäneregeln für Eltern mit Schulkindern.

Unter diesem Link finden Sie umfangreiche Informationen rund um die Themen Quarantäne und häusliche Isolierung: https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene 

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