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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Ab sofort können in den Impfstellen des Kreises Höxter in Lütmarsen und Warburg Termine für vierte Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vereinbart werden. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Menschen, die über 70 Jahre alt sind oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Voraussetzung für ihre erneute Auffrischungsimpfung ist, dass seit der letzten Impfung mindestens drei Monate vergangenen sind. Auch Personen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen arbeiten, insbesondere wenn sie direkten Kontakt zu Bewohnern oder Patienten haben, können sich ein viertes Mal impfen lassen. Für sie gilt jedoch ein Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Impfung.

Die Termine können wie gewohnt über das Vergabeportal des Kreises Höxter unter www.impfung-kreis-hoexter.de sowie über das Corona-Telefon des Kreises unter der Nummer 05271/965-1111 vereinbart werden.

Neuer Impfstoff Novavax: Voranmeldung zur Impfung möglich

In Kürze werden auch im Kreis Höxter Impfungen mit dem neuen Impfstoff Novavax möglich werden. „Das Bundesgesundheitsministerium hat uns mitgeteilt, dass die Verteilung des Impfstoffes auf die Impfzentren der Kreise und kreisfreien Städte voraussichtlich in der kommenden Woche beginnen soll. Wann genau wir die ersten Dosen im Kreis Höxter verimpfen können, steht noch nicht fest“, sagt Matthias Potthoff, Leiter der Koordinierungsgruppe Covid Impfeinheit des Kreises Höxter.##### Bereits jetzt sind Voranmeldungen für Impfungen mit Novavax beim Kreis Höxter möglich. „Wer sich mit dem Wirkstoff impfen lassen möchte, kann sich vorab mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Erreichbarkeit unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. registrieren lassen. Für medizinische und pflegerisch tätige Einrichtungen besteht die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zusammengefasst beim Kreis Höxter anzumelden“, erläutert Potthoff.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Arbeitsgruppe bereitet Umsetzung vor

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 hat der Bund die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Demnach müssen Personen in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, einen vollständigen Corona-Impfschutz haben. Hierzu müssen sie bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung den erforderlichen Nachweis vorlegen. Nach Ablauf des 15. März 2022 müssen sie den Nachweis auch der zuständigen Behörde vorlegen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Auf kommunaler Ebene obliegt die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Gesundheitsämtern. Beim Kreis Höxter wurde hierzu bereits eine Arbeitsgruppe gegründet. „Die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und den Beschäftigten läuft sehr gut. Auch unter dem Personal der Gesundheitsberufe gibt es im Kreis Höxter eine sehr hohe Impfbereitschaft. Dies zeugt von einem großen Verantwortungsbewusstsein, für das ich allen Beschäftigten herzlich danke“, sagt Dr. Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter. „Wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht in NRW ganz konkret umgesetzt werden soll, wird das Land NRW noch bekanntgeben.“

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