Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

NRW (red). Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dürfen zur Fußballweltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 in Russland Public Viewing an öffentlichen Plätzen auch nach 22.00 Uhr ermöglichen. Das Umweltministerium hat dies in einem entsprechenden Erlass klargestellt. Die konkreten Entscheidungen über die Zulässigkeit einzelner Veranstaltungen treffen die Behörden vor Ort. Das Umweltministerium bittet die Kommunen darum, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.

„Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den Public-Viewing-Veranstaltungen war während der vergangenen Fußball-Welt- und Europameisterschaften ein großer Erfolg. Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der Weltmeisterschaft in Russland ermöglichen. Zugleich haben aber auch die Anwohner ein Anrecht auf Ruhe, besonders bei späteren Spielen an Werktagen“, sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking.

Der gemeinsame Erlass mit der Staatskanzlei erläutert die Möglichkeiten, von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen und für das Fußballschauen auf Großbildleinwänden im öffentlichen Raum entsprechende Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22 Uhr zu erteilen. Dabei muss das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden.

Laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollten bei den Veranstaltungen allerdings ausgeschlossen werden. Ministerin Schulze Föcking: „Bei aller Begeisterung für den Sport müssen wir daraufhin weisen, dass von diesen Fan-Artikeln Lärmbelastungen ausgehen, die gesundheitsgefährdend für Mitmenschen sein und sogar Notfalldurchsagen übertönen können. Deshalb sprechen wir uns sehr deutlich gegen eine Benutzung solcher Geräte in Menschenmengen aus.“

 

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255
Anzeige