Höxter (red). Nach Ausbrüchen im Herbst 2025 im Saarland und in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres in Südhessen ist das Blauzungenvirus vom Typ 8, BTV-8, aktuell auch in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda in Hessen nachgewiesen worden. Nach Vorgaben des EU-Rechts müssen um betroffene Tierhaltungen Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Davon ist nun auch der Kreis Höxter betroffen.
Sperrzone verläuft durch den Kreis Höxter
„Innerhalb dieser Zone liegen nun die südlichen Teilbereiche der Stadtgebiete Bad Driburg, Brakel und Höxter sowie die vollständigen Stadtgebiete von Warburg, Willebadessen, Borgentreich und Beverungen“, erklärt Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter.
Für Verbringungen von Tieren empfänglicher Arten aus der Sperrzone heraus gelten rechtliche Vorgaben, die von den Tierhaltern zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. „Da die Grenze der Sperrzone nun quer durch den Kreis Höxter geht, unterliegen solche Tierbewegungen selbst innerhalb des Kreises diesen Reglementierungen“, so Dr. Tschachtschal. „Innerhalb der Sperrzone gibt es keine Handelsbeschränkungen.“
Die genauen Grenzen der Sperrzone, die Verbringungsregelungen sowie die für eine Verbringung notwendigen Tierhaltererklärungen sind auf der Internetseite des Kreises Höxter unter https://www.kreis-hoexter.de einsehbar. Die Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche. Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen. Aber auch Lamas, Alpakas oder wiederkäuende Wildtiere können erkranken. Für Menschen und andere Tiere besteht keine Gefahr. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Das Blauzungenvirus wird nicht direkt über den Kontakt von Tier zu Tier verbreitet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken, sogenannter Gnitzen.
Typische Symptome vor allem bei Schafen seien hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge. „Damit verbunden kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt jedoch nur selten auf. Bei Rindern findet sich in erster Linie ein Milchrückgang und gelegentlich werden Lidschwellungen, Entzündungen der Maulschleimhaut und Verfärbungen der Zitzenhaut beobachtet“, so Dr. Jens Tschachtschal.
Veterinärdienst rät zur Impfung
Eine Impfung gegen BTV-8 sowie gegen die BTV-Serotypen 3 und 4 ist möglich. Sie kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher rät der Veterinärdienst des Kreises Höxter allen Tierhaltern dringend, empfängliche Arten impfen zu lassen.