Kreis Höxter (red). Es bleibt weiterhin dabei: Wer nachts ein Taxi benötigt, muss dieses bis spätestens 22 Uhr vorbestellen. Wie der Kreis Höxter mitteilt, sind die Taxiunternehmer im Kreisgebiet nach wie vor von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit. Entsprechend der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes ist diese Regelung bis zum 31. August verlängert worden. Das bedeutet, dass für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages eine Vorbestellung bis 22 Uhr erforderlich ist.