Kreis Höxter (red). Die Geschäftsstelle Ehrenamt des Kreises Höxter weist gemeinsam mit dem Westfälischen Heimatbund alle Vereine auf die Möglichkeit hin, sich von den Gebühren für das Transparenzregister befreien zu lassen. „Die Vereine müssen diese Befreiung allerdings selbst beantragen“, erläutert Ehrenamtsmanagerin Katharina Serinelli. 

Das bereits 2017 im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz eingeführte Transparenzregister wurde mit dem Vereinsregister verknüpft. Die dort hinterlegten Daten werden an das Transparenzregister weitergegeben, welches dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist und vom Bundesanzeiger Verlag geführt wird. Es ist ein rein elektronisches Register. „Grundsätzlich ist eine aktive Meldung der Vereinsdaten also nicht erforderlich, wenn diese im Vereinsregister aktuell sind. Allerdings wird für die Führung des Registers eine Gebühr erhoben“, erläutert Serinelli. Aufgrund nachdrücklicher Proteste verschiedener Verbände sei deshalb eine Ausnahmeregelung geschaffen worden. „Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine gesetzlich vorgesehen. Hier gibt es jedoch leider keinen Automatismus.“ 

Die betreffenden Vereine müssen also aktiv einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. „Da das Transparenzregister durch das Vereinsregister nur Indexdaten wie Vereinsname, Sitz und Vorstände bezieht, liegen dem Transparenzregister keine Informationen zur Gemeinnützigkeit vor“, informiert der Westfälische Heimatbund (WHB). Diese befänden sich bei den zuständigen Finanzämtern. Der Bund arbeite zwar daran, bis zum Jahr 2025 ein Gemeinnützigkeitsregister aufzubauen, das dann einen automatischen Abgleich mit dem Transparenzregister und eine automatische Gebührenbefreiung ermögliche. „Dies ist jedoch aktuell noch nicht der Fall“, so der WHB. 

„Die mögliche Befreiung gilt leider nicht für die Vorjahre“, erklärt Katharina Serinelli. Die auch vom Westfälischen Heimatbund nachdrücklich geforderte rückwirkende Befreiung sei gesetzlich nicht vorgesehen. „Für die zurückliegenden Gebührenjahre müssen die Gebühren also weiterhin entrichtet werden, deshalb sind aktuelle Rechnungen für die Jahre 2017 bis 2020 zu bezahlen“, so die Ehrenamtsmanagerin. Ihre klare Empfehlung an alle Vereine, die noch keinen Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt haben, lautet also, sich sofort, spätestens aber bis zum 31.12.2021, darum zu kümmern. Weitere Informationen gibt es unter www.ehrenamt.kreis-hoexter.de/5506.