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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wie wohnen und arbeiten sie? Um auf diese und weitere Fragen eine Antwort zu bekommen, startet in einer Woche das momentan größte Statistikprojekt in Deutschland: der Zensus 2022 – früher auch Volkszählung genannt. Sie beinhaltet eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Ab dem 15. Mai werden in Nordrhein-Westfalen die Menschen hierzu in etwa jedem zwölften Haushalt befragt. Für den Kreis Höxter bedeutet das die Befragung von knapp 15.000 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern.

Bei der Kreisverwaltung Höxter, die für die Durchführung des Zensus im Kreisgebiet zuständig ist, laufen die Vorbereitungen schon lange auf Hochtouren. „Der Zensus liefert verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik“, erklärt Alexandra Schodrowski, die sich beim Kreis Höxter um die Organisation des Zensus kümmert. „Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.“

Haushaltsbefragung via Zufallsprinzip

Wichtig ist also, dass die Ergebnisse des Zensus möglichst genau und vor allem korrekt sind. „Daran können die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Höxter mitwirken“, so Alexandra Schodrowski. „In diesen Tagen erhalten rund 3.700 Haushalte im Kreis Höxter Post, die per Zufallsprinzip für die Teilnahme am Zensus 2022 ausgewählt wurden. Für diese Haushalte ist die Befragung ein verpflichtender, amtlicher Termin. Deshalb ist es sehr wichtig darauf zu achten, ob in den kommenden Tagen eine Benachrichtigung für die Teilnahme am Zensus im Briefkasten ist.“

Die ausgewählten Haushalte werden für die Befragung von sogenannten Erhebungsbeauftragten besucht und befragt. „Diese Befragung dauert wenige Minuten und kann selbstverständlich an der Haustür erfolgen. Niemand muss in die Wohnung gelassen werden“, erklärt Alexandra Schodrowski. „Die Erhebungsbeauftragten haben einen amtlichen Ausweis und kündigen sich vor der Befragung schriftlich mit einer Terminankündigungskarte an. Auf dieser Karte stehen neben Datum und Uhrzeit der anstehenden Befragung auch die Kontaktdaten des zuständigen Erhebungsbeauftragten sowie weiterführende Informationen.“

Bei dem Termin werden nur die wichtigsten Fragen für die Ermittlung der Einwohnerzahlen gestellt. Gefragt wird unter anderem nach Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit. „Weitere Fragen etwa zur Schul- bzw. Ausbildung und Erwerbstätigkeit sollen durch die ausgewählten Haushalte vornehmlich online beantwortet werden. Hierfür erhalten sie während der ersten Befragung die notwendigen Online-Zugänge“, erläutert Alexandra Schodrowski.

Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Von in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Personen (zum Beispiel Pflegeheimen) werden lediglich Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit benötigt. In den Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner die Beantwortung der Fragen.

Gebäude- und Wohnungszählung

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden allen Haus- oder Wohnungseigentürmern Fragen zu ihren Immobilien gestellt. Gefragt wird etwa nach dem Gebäudetyp, dem Baujahr, der Größe, der Art der Nutzung, der Heizungsart, dem Energieträger und der Miethöhe.

„Anders als bei der Haushaltsstichprobe werden keine Erhebungsbeauftragten eingesetzt, denn es erfolgt keine persönliche Befragung. Die Kontaktaufnahme erfolgt auf dem Postweg durch die Statistischen Landesämter. Die Beantwortung sollte im Idealfall über ein Online-Formular erfolgen“, erklärt Alexandra Schodrowski vom Kreis Höxter. „Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung. Sie stehen allen Interessierten in Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Forschung sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.“

Datenschutz ist oberstes Gebot

Größter Wert werde auf den Datenschutz gelegt: „Der Datenschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht“, macht Schodrowski deutlich, „denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung.“ Daher würden die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen legen, die den Schutz der Daten garantieren.

Bei Fragen zum Zensus 2022 sind Alexandra Schodrowski von der örtlichen Erhebungsstelle (Telefon 05271/965-9808) sowie ihr Stellvertreter Robert Stöhr (Telefon 05271/965-9809) unter der E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kompetente Ansprechpartner. Mehr Informationen gibt es unter www.kreis-hoexter.de.

Foto: Kreis Höxter

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