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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). E-Scooter, Tretroller mit Elektroantrieb, sind seit 2019 im Straßenverkehr zugelassen und erfahren immer mehr Beliebtheit. Vor allem in den Großstädten sind sie nicht mehr wegzudenken, doch auch im Kreis Höxter sind sie immer häufiger im Straßenverkehr zu sehen. Damit einhergehend sind sie inzwischen auch an Verkehrsunfällen beteiligt. Im Kreis Höxter wurde im Jahr 2021 ein E-Scooterfahrer bei einem Unfall verletzt, im Jahr 2022 wurden bereits acht Personen leicht verletzt, die mit einem E-Scooter gefahren sind.

Jeder E-Scooter benötigt eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen. Bringt man das Kennzeichen nicht an, droht ein Verwarngeld. Fehlt die Versicherung, ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Versicherungen sind immer für ein Jahr gültig. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März und für jedes Jahr gibt es eine neue Farbe für das Kennzeichen. Seit dem 1. März diesen Jahres sind die Kennzeichen schwarz.

Die E-Scooter darf man ab 14 Jahren fahren, einen Führerschein benötigt man dafür nicht. Das Fahren mit den E-Rollern ist auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf man auf der Fahrbahn fahren. Dabei darf man keine weitere Person auf dem Roller mitnehmen, die E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Auf Gehwegen, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist das Fahren mit dem E-Scooter verboten.

Außerdem gelten dieselben Grenzwerte von Alkohol wie bei Autofahrern. Dabei gilt auch für junge Fahrer bis 21 Jahren die 0,0 Promille Grenze. Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist ebenso verboten. Die Nutzung eines Handys auf dem E-Scooter ist wie bei Auto- und Fahrradfahrern nicht erlaubt.

Was ist sonst noch zu beachten, um mit dem E-Scooter heil durch den Verkehr zu kommen? Wichtig ist, sich mit dem ungewohnten Fahrzeug vertraut zu machen und erst mal im Schonraum zu üben. Dann ist zu bedenken, dass man mit diesen Fahrzeugen leicht übersehen wird. Die Silhouette ist unscheinbar, andere Fahrzeugführer rechnen nicht mit dem neuen Verkehrsgerät. Deshalb gilt wie als Fußgänger: auffällig und hell kleiden, am besten reflektierende Bekleidung und Accessoires tragen. Und natürlich das vorgeschriebene Licht nutzen. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, wird das Tragen eines Helmes dringend empfohlen.

Foto: Adobe Stock Polizei NRW

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