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Montag, 25. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Kreistag einer neuen Satzung zu den Kita-Gebühren im Kreis Höxter zu. Die UWG/CWG Kreistagsfraktion hatte diese Änderung bereits Anfang des Jahres beantragt. Die Kreisverwaltung hat dann in sehr kurzer Zeit eine neue Gebührenordnung erarbeitet, die gerade Eltern im mittleren Einkommensbereich deutlich entlastet. Jetzt kann die neue Satzung schon zum neuen Kita-Jahr ab August 2023 angewandt werden. Für die schnelle und zielführende Ausarbeitung der neuen Beitragstabelle möchten wir noch einmal unseren Dank an die Kreisverwaltung aussprechen,“ so Hermann Evers von der Kreistags UWG.“ Die neuen niedrigeren Beiträge leisten einen enormen Unterstützung für die Bildung unserer Kinder im Kreis, sowie zur Entlastung der Familien“. 

Das Ziel war im UWG/CWG Antrag klar formuliert: „Wir wollen Familien fördern, die wir für die Zukunft des Kreises Höxter brauchen und die wir durch ein vielfältiges Angebot an unsere Region binden , oder auch zur Rückkehr in den Kreis Höxter bewegen wollen“. 

„Mit unserem Antrag haben wir auch bei den anderen Parteien große Unterstützung bekommen“, ergänzt Fraktionssprecher Paul Wintermeyer, „Die Erkenntnis ist bei allen : Wir müssen im Wettbewerb um junge Fachkräfte gerade bei den jungen Familien gute finanzierbare Kinderbetreuung anbieten, zumindest gleichwertig zu den Nachbarkreisen. Das ist jetzt mit dieser neuen Satzung gelungen“. 

Und so sehen die Verbesserungen aus. 

Zahlten Eltern z.B. mit einem Bruttoeinkommen von 68.750 bis 75.000,- € bisher monatlich 325 Euro Beitrag, wenn sie ihr Kind zwischen zwei und drei Jahren 35 Stunden in der Woche betreuen ließen, dann sind es ab kommenden August nur noch 167 Euro(bis70.000 Euro Jahresbruttoeinkommen), ab 70.000 Euro wären es zukünftig 197,- Euro/mtl. . Ähnlich sind die Veränderungen bei fast allen Einkommensklassen und bei den Berechnungen für die wöchentlichen Betreuungszeiten. 

Außerdem wird zur Vereinfachung zukünftig nur noch zwischen unter- und über Zweijährige unterschieden, somit greift auch hier der niedrigere Beitrag schon ab dem 2.Lebensjahr des Kindes, was unterm Strich ebenfalls eine Entlastung beinhaltet. 

In der alten Tabelle galt bei 81.250 EURO bereits der Höchstsatz in Höhe von 413 EURO/ 35 Std. oder 469 € / 45 Std. In der neuen Tabelle greifen neue Staffelungen, so werden hier bei einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von 90.000 € nur noch 242 €/ 35 Std bzw. 324 € / 45 Std. fällig. Das neue System ist engmaschiger gestrickt bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 125.000 EURO. Ab hier greift dann der Höchstsatz: 390 € / 35 Std. sowie 521 € /45 Std. Die neue Beitragstabelle beginnt erst bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 € statt wie bisher 19.199 €. 

Ein weiterer Vorschlag, der seitens der Politik eingebracht wurde, ist, dass Eltern, die sich ehrenamtlich engagieren, bei der Beitragsberechnung einen Vorteil haben. So werden zukünftig steuerfreie Einnahmen aus Übungsleiter-, Ehrenamtspauschalen oder ähnliches dem Einkommen nicht mehr hinzugerechnet. Die errechneten Mindereinnahmen für den Kreishaushalt liegen voraussichtlich für das gesamte Kita-Jahr bei rund 300.000 €, der Anteil von 125.000€ für dieses Jahr sollen durch Mehreinnahmen bei den Betriebskostenpauschalen, die vom Landesjugendamt erstattet werden, ausgeglichen werden. 

Auch wenn im Kreistagsbeschluss auf Vorschlag der CDU, zusätzlich eine erneute Satzungsdiskussion nach einem Jahr festgelegt wurde, die UWG/CWG- Fraktion im Kreistag erwartet, dass sich an den Vorteilen für die Eltern nichts ändert.

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