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Montag, 25. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Nach der Bürgerveranstaltung zum Windenergieausbau in Willebadessen sind beim Kreis Höxter zahlreiche Bürgeranfragen eingegangen. Wie die Lokalzeitungen berichteten, hatte Bürgermeister Norbert Hofnagel während der Veranstaltung angekündigt, dass jetzt die Genehmigungsverfahren für Projekte zum Bau von Windenergieanlagen in den von der Stadt ausgewiesenen Konzentrationszonen starten könnten - und dass jede und jeder, der sich betroffen fühle, sich im Genehmigungsverfahren beteiligen und seine Rechte geltend machen könne.

Seither gehen beim Kreis Höxter als zuständige Genehmigungsbehörde täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürger ein, die sich nach ihren Beteiligungsmöglichkeiten und Rechten erkundigen, die sie geltend machen können.

Hierzu stellt der Kreis Höxter klar, dass der Rat der Stadt Willebadessen mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für den Windenergieausbau die planungsrechtlichen Weichen für den möglichen Bau von rund 100 Windenergieanlagen im Stadtgebiet gestellt hat. „Öffentliche und private Belange sind bei der Flächennutzungsplanung sorgfältig abzuwägen. Dies liegt also klar in städtischer Hand“, erklärt Landrat Michael Stickeln.

Die Bürgeranfragen thematisieren unter anderem die Sorge vor einer möglichen Umzingelung eines Ortes durch Windenergieanlagen mit einem Abstand von deutlich weniger als 1000 Metern. Der Fingerzeig des Bürgermeisters und des Bauamtsleiters der Stadt Willebadessen auf die Genehmigungsverfahren und den Kreis Höxter als zuständige Genehmigungsbehörde hat, wie aus den Bürgeranfragen hervorgeht, für Unverständnis und Unklarheit gesorgt.

Bei Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen ist der Rechtsrahmen klar und eng gesteckt. „Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Genehmigung zu erteilen, wenn die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der Windenergieanlage erfüllt sind“, erklärt die Leiterin des Fachbereichs Umwelt, Bauen und Geoinformationen des Kreises Höxter, Dr. Kathrin Weiß. „Durch die Flächennutzungsplanung der Stadt Willebadessen liegen in den Konzentrationszonen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen vor.“

In der Vergangenheit war im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ein Erörterungstermin als Kernelement der öffentlichen Beteiligung vorgesehen. Personen und Organisationen, die Bedenken gegen ein Vorhaben hatten, konnten Einwendungen erheben. Der öffentlich durchgeführte Erörterungstermin bot die Möglichkeit, mit der Genehmigungsbehörde, den Beteiligten und dem Antragsteller alle Einwände eingehend zu beleuchten. Entscheidungserhebliche Argumente konnten so in das Verfahren eingebracht werden.

Das hat sich mit dem Inkrafttreten der EU-Notfallverordnung am 22. Dezember 2022 geändert. Sie dient dazu, Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze zu beschleunigen. „Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und der damit verbundenen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren zum Windkraftausbau in Konzentrationszonen ausgesetzt“, erläutert Dr. Weiß die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dadurch bestehe für die Bürgerinnen und Bürger in der Regel keine Möglichkeit mehr, sich durch Einwendungen gegen Vorhaben in das Verfahren einzubringen. Rechte können nur auf dem Klageweg geltend gemacht werden.

„Die Bürgeranfragen sind deshalb verständlich“, sagt Landrat Michael Stickeln. Der Windkraftausbau wird vor allem im ländlichen Raum vorangetrieben. Um die Akzeptanz in der Bürgerschaft zu erhöhen, sei ein offenes und transparentes Vorgehen ebenso unerlässlich wie eine aufklärende Informationsarbeit. Die Chance für einen ausgewogenen Interessenausgleich, insbesondere mit Blick auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, bietet die Flächennutzungsplanung, die in der Verantwortung der Stadt Willebadessen liege. Genehmigungsverfahren bieten hierfür in der vereinfachten Form keinen rechtlichen Rahmen. Beim Kreis Höxter liegen bis jetzt 56 Anträge für Vorhaben in den Konzentrationszonen von Willebadessen vor.

 

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