Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 01. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Kreis Höxter, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten. „Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführer Thorsten Kleile. Das Lebensmittel- und Gastgewerbe beschäftigt im Kreis Höxter nach Angaben der Arbeitsagentur rund 4.200 Menschen.

Nach Beobachtung der Gewerkschaft gehen in der Region dennoch viele Menschen leer aus. „Gerade bei Azubis, Minijobbern und Teilzeit-Kräften wird das Urlaubsgeld gern vergessen, obwohl es ihnen per Tarif zusteht“, so Kleile. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. Kleile rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an die Gewerkschaft wenden.“

Nach einer Analyse des Portals lohnspiegel.de erhalten aktuell bundesweit 46 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Klar im Vorteil sind demnach Beschäftigte, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Von ihnen bekommen 73 Prozent die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 35 Prozent. Das Urlaubsgeld wird in der Regel mit der Juni- oder Juli-Abrechnung überwiesen.

Foto: NGG

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255